Sowohl Sie als auch Ihre Angehörigen haben ein bevorzugtes Belegungsrecht – nicht nur in der von Ihnen erworbenen Wohneinheit, sondern in sämtlichen Standorten des Betreibers
Pflegeimmobilien sind begehrte Anlagegüter. Sollten Sie in die Situation kommen, Ihre Immobilie kurzfristig zu einem marktgerechten Preis veräußern zu wollen/müssen, vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu Kaufinteressenten.
Die Beneke AG gibt für von uns vermittelte Pflegeimmobilien eine unwiderrufliche
Rücknahmegarantie. Diese Garantie ist einmalig in Deutschland und gilt bundesweit.